Lieferungen im Grossraum Basel
Lieferungen in der Schweiz (inkl. Fürstentum Liechtenstein)In der Schweiz ist die Belieferung aller Ortschaften garantiert, und die Lieferung erfolgt am gewünschten Lieferdatum. Die Ausführung von Aufträgen zur Lieferung am selben Tag ist gewährleistet, wenn die Bestellung werktags bis 15.00 Uhr (samstags bis 13.00 Uhr) erfolgt. Lieferungen zu einer bestimmten Uhrzeit sind nur für Trauerfälle garantiert.
Ausnahmen:
- Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen können grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen keine Lieferungen ausgeführt werden, Ausnahmen vorbehalten
- Spitallieferungen: Manche Spitäler haben Weisungen bezüglich Blumenlieferungen in ihrem Spital. In der Regel können nur Sträusse und keine Gestecke oder Arrangements mit Erde oder Oasis ausgeliefert werden. Sollten Sie ein solches Produkt ausgewählt haben, so wird der ausführende Partner, wenn möglich, einen Strauss in den gewünschten Farben liefern und uns informieren, so dass wir Ihnen Bescheid geben können.
- Muttertags-Bestellungen werden in der Regel am Samstag vor Muttertag ausgeführt.
- Fällt der Valentinstag (14. Februar) auf einen Sonntag, so können Valentinsaufträge bereits ab Samstag, 13. Februar, überbracht werden. Damit garantieren wir auch in diesen speziellen Jahren eine effiziente Ausführung aller Valentinsaufträge.
Lieferungen restliche Schweiz
Lieferungen ausserhalb des Grossraums Basel beauftragen wir ein dem Floristennetzwerk „Fleurop“ angehöriges, regionales Geschäft mit der Anfertigung und Lieferung des gewünschten Artikels. Die dafür erhobene Fleurop-Taxe von CHF XX.XX geht zu Lasten des Auftraggebers.
Lieferungen ins Ausland
Als Fleurop-Partnergeschäft verfügen wir über ein einzigartiges Vertriebsnetz und können Aufträge weltweit innert Stunden und in rund 150 Ländern ausführen. Es gilt allerdings, lokale Gegebenheiten und eine allfällige Zeitverschiebung zu berücksichtigen. Während in der Schweiz die Lieferungen in alle Ortschaften garantiert sind, gibt es im Ausland Orte, die nicht oder nur bei Bezahlung von zusätzlichen Lieferspesen beliefert werden können. Sollte Ihre Bestellung ausgerechnet einen solchen Ort betreffen, so kontaktiert Sie unser Kundendienst so rasch als möglich per E-Mail oder Telefon.
Die von Fleurop erhobene Taxe von CHF XX.XX wird dem Auftraggeber weiterverrechnet.
Das Blumengeschenk
- darf einer Drittperson abgegeben werden (z. B. Nachbar, Rezeption).
- darf vor die Türe gelegt werden.
- kann während 2 Tagen zur Abholung aufbewahrt werden.
Wird vom Kunden eine zweite Lieferung verlangt, wird eine zusätzliche Servicegebühr belastet.
Kann ein Strauss wegen längerer Abwesenheit des Empfängers nicht überbracht werden, können dem Kunden Kosten belastet werden (max. im Auftragswert).
Richtigkeit der Lieferadresse
Es ist im Interesse des Kunden, sich zu vergewissern, dass die angegebene Lieferadresse sowie die Telefonnummern richtig und vollständig sind. Für allfällige Verspätungen oder Nicht-Lieferungen infolge unkorrekter oder unvollständiger Adressen kann Fleurop keinerlei Haftung übernehmen. Damit Aufträge termingerecht und ohne Verzögerung ausgeführt werden können, sind zudem folgende zusätzlichen Informationen von Vorteil:
- Bei Spitallieferungen: Abteilung und Zimmernummer
- Bei Hotellieferungen: Name des Gastes
Kann ein Auftrag aufgrund unkorrekter oder unvollständiger Adressangaben nicht überbracht werden und ist in der Folge eine zweite Lieferung an die korrigierte Adresse im gleichen Liefergebiet notwendig, wird dem Kunden die Servicegebühr doppelt belastet. Kann eine zweite Lieferung nicht im gleichen Liefergebiet erfolgen, können dem Kunden weitere Kosten belastet werden (max. im Auftragswert).
Bestell- und Lieferbestätigung
Der Kunde erhält für jeden Internet-Auftrag innerhalb kurzer Zeit via E-Mail eine Bestellbestätigung. Diese enthält Bestellnummer, Informationen über das gekaufte Produkt, Kaufpreis, Lieferdatum sowie Auftraggeber- und Lieferadresse.
Sollte ein Kunde keine Bestellbestätigung erhalten, ist er gebeten, umgehend uns zu wenden.
Für Schäden, die entstehen, weil der Kunde eine falsche E-Mail-Adresse erfasst hat, oder wenn die Bestell- und Lieferbestätigungen aus anderen Gründen nicht zugestellt werden (Spam-Filter, volle Mailbox usw.), übernehmen wir keine Haftung. Daraus resultierende Doppelbestellungen und Falschlieferungen können dem Kunden belastet werden.
Auskunftsrecht
Wenn für die Empfängerin oder den Empfänger einer Blumenlieferung der Absender nicht ersichtlich oder erkennbar ist, kann bei uns Auskunft darüber verlangt werden. Mit eindeutiger Identifikation des Antragstellers oder der Antragstellerin erhält dieser oder diese Auskunft über Name und Ort der schenkenden Person oder Organisation. Es werden keine zusätzlichen Auskünfte gegeben oder Informationen erteilt.
Nachträgliche Änderungen oder Annullierung
Bei Änderungen bzw. Annullierung bereits übermittelter Aufträge können dem Kunden allfällige Kosten belastet werden (max. im Auftragswert). Änderungen bzw. Annullierung sind nach erfolgter Auftragserteilung bis 2 Werktage vor dem Lieferdatum kostenfrei möglich.
Jugendschutz beim Alkoholverkauf
Das schweizerische Gesetz verbietet den Verkauf alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren.
Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass das alkoholische Getränk nicht widerrechtlich eingesetzt wird, und dass er selber, wie auch der Empfänger, mindestens 16 Jahre alt ist.